Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
JPMorgan Asset Management (Schweiz) GmbH
Kundeninformation gemäss Finanzdienstleistungsgesetz
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft mit Übergangsfristen, zum Teil bis zum 31. Dezember 2021. Ziel des FIDLEG ist die Erhöhung des Anlegerschutzes sowie die Stärkung des Schweizer Finanzplatzes. Zudem sollen für alle Finanzdienstleister vergleichbare Normen gelten.
1. Die Gesellschaft und ihre Aufsichtsbehörde
JPMorgan Asset Management (Schweiz) GmbH (die „Gesellschaft“) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Luxemburg und letztendlich im Besitz von JPMorgan Chase & Co., New York, USA.
Die Gesellschaft ist aktiv als Vertriebs- und Marketingstelle, deren Tätigkeit das Angebot, den Vertrieb und die Vermarktung von Anlageprodukten und -fähigkeiten der Sparte JPMorgan Asset Management der Unternehmensgruppe JPMorgan Chase & Co. (JPMC Gruppe) umfasst. Zielkunden sind in erster Linie Finanzintermediäre, professionelle und institutionelle Kunden.
Die Gesellschaft ist nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG) als Vertreterin ausländischer kollektiver Kapitalanlagen zugelassen und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3003 Bern, beaufsichtigt (www.finma.ch).
Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst (i) die Vertretung ausländischer Investmentfonds in der Schweiz, einschliesslich börsengehandelter Fonds (ETF), die von verbundenen Unternehmen der JPMC Gruppe verwaltet werden, (ii) das Angebot, den Vertrieb und die Vermarktung dieser Fonds in der Schweiz und von der Schweiz aus sowie (iii) die Kundenbetreuung und das Kundenmanagement. Zudem vertritt die Gesellschaft die JPMorgan Asset Management (UK) Limited bei der Vermarktung und Förderung der Anlagefähigkeiten von JPMorgan Asset Management.
Im Rahmen der Dienstleistungen für ihre Kunden erbringt die Gesellschaft weder Anlageberatung noch individuelle Empfehlungen für Anlagen in Finanzinstrumente. Die Gesellschaft ist zur Beurteilung der Angemessenheit und Eignung der von ihr erbrachten Dienstleistungen gemäss FIDLEG nicht verpflichtet.
2. Anerkannter Ombudsmann-Service
Die Gesellschaft ist bestrebt, einen erstklassigen Service zu bieten. Sollte eine Situation eintreten, in der die erbrachte Dienstleistung nicht Ihren Erwartungen entspricht, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer. Er wird einen Weg finden, die Sache zu klären. Sollte sich das Problem nicht gemeinsam mit dem Kunden lösen lassen, können sich die Kunden an die FINOS Finanzombudsstelle Schweiz, Talstrasse 20, 8001 Zürich (www.finos.ch), wenden, einen anerkannten Ombudsmann-Service, dem die Gesellschaft beigetreten ist. Es handelt sich um eine kostenlose und neutrale Informations- und Schlichtungsstelle.
3. Allgemeine Risiken in Zusammenhang mit Investmentfonds
Wie jedes Finanzinstrument sind auch Investmentfonds einer Reihe von allgemeinen und spezifischen Risiken unterworfen. Investmentfonds unterliegen denselben Markt-, Volatilitäts-, Länder-, Währungs-, Liquiditäts- und Emittentenrisiken wie die von ihnen getätigten Anlagen. Das Ausmass der spezifischen Risiken hängt von ihren Anlagebeschränkungen, der Risikostreuung und dem Einsatz von Anlageverfahren und Derivaten ab.
Im Einzelnen ist das Risikoprofil in den Rechtsdokumenten beschrieben, die einen Fonds konstituieren: Fondsvertrag, Verkaufsprospekt und sonstige Angebotsunterlagen sowie (gegebenenfalls) die Wesentlichen Anlegerinformationen. Die Rechtsdokumente für die von der Gesellschaft angebotenen Investmentfonds sind auf unserer Website oder bei Ihrem Kundenbetreuer erhältlich.
4. Informationen zu den Kosten
Informationen über die Kosten eines Investmentfonds finden Sie im Verkaufsprospekt (oder einem gleichwertigen Dokument). Die Gesellschaft selbst stellt ihren Kunden keine Gebühren für die erbrachten Dienstleistungen in Rechnung.
5. Geschäftsverbindungen mit Dritten - Interessenkonflikte
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht im Angebot, Vertrieb und der Vermarktung von Anlageprodukten und -fähigkeiten bestimmter verbundener Unternehmen von JPMorgan Asset Management. Die Gesellschaft verkauft oder vermarktet keine anderen Produkte.
Gemäss FIDLEG ist die Gesellschaft verpflichtet, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, damit Interessenkonflikte zwischen ihr und ihren Kunden sowie zwischen den Kunden selbst erkannt und geregelt werden. Bei der Gesellschaft kommen die mit den Anforderungen des FIDLEG übereinstimmenden Richtlinien und Verfahren zu Interessenkonflikten der JPMC Gruppe zur Anwendung.
Als lokale Vertriebsstelle erhält die Gesellschaft für das Angebot, den Vertrieb und die Vermarktung von Anlageprodukten und -fähigkeiten verbundener Unternehmen eine Vergütung. Die Vergütung wird von den entsprechenden verbundenen Unternehmen getragen, z.B. von der Verwaltungsgesellschaft eines Fonds oder einem Anlageverwalter.
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der Anlageverwalter erhält eine Vergütung für die Verwaltung der Anlageprodukte bzw. des Kundenvermögens, wie im Fondsprospekt (oder einem gleichwertigen Dokument) dargelegt oder mit dem Kunden vereinbart. Die Verwaltungsgebühr besteht in einem Prozentsatz des Fondsvermögens und wird vom Nettoinventarwert des Portfolios abgezogen. Die Gesellschaft erhält dann einen Anteil an der Verwaltungsgebühr, auf der Grundlage der Vermögenswerte, die der Gesellschaft als Ergebnis der Bemühungen der lokalen Vertriebsteams zugerechnet werden. Der Prozentsatz der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der Produktfamilie und der Anlageklasse.
6. Kontakt
Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Informationen haben, die sich von Zeit zu Zeit ändern können, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder an die Gesellschaft, die unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen sind:
JPMorgan Asset Management (Schweiz) GmbH
Dreikoenigstr. 37, 8002 Zurich
Phone: +41 44 206 86 00
jpmorganassetmanagement.ch