Zusammenfassung der Anlegerrechte
JPMorgan Funds, JPMorgan Investment Funds, JPMorgan Liquidity Funds, Private Bank Funds I (die „SICAVs“)
Dieses Dokument soll Ihre wichtigsten Rechte als Anteilinhaber der SICAV(s) im Sinne der Verordnung über den grenzüberschreitenden Vertrieb der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2019/1156) zusammenfassen. Es soll keine vollständige Auflistung sämtlicher Rechte darstellen, die Anteilinhaber möglicherweise in Bezug auf die SICAV(s) besitzen und sollte nicht als solche betrachtet werden.
In dieser Zusammenfassung verwendete und nicht anderweitig definierte Begriffe haben die ihnen im Verkaufsprospekt zugewiesene Bedeutung. Weitere Einzelheiten zur Funktionsweise der betreffenden SICAV entnehmen Sie bitte dem jeweiligen SICAV-Verkaufsprospekt.
- Recht zur Beteiligung an den Anlagen der SICAV – Die Anteile berechtigen die Inhaber, proportional an den Gewinnen und Verlusten des jeweiligen Teilfonds zu partizipieren, auf den sich die Anteile beziehen, vorbehaltlich etwaiger Unterschiede zwischen den Bedingungen / Merkmalen der einzelnen Anteilklassen. Alle Einzelheiten zu den Anlagezielen und -richtlinien jedes Teilfonds sowie den Merkmalen der Anteilklassen sind im jeweiligen Verkaufsprospekt aufgeführt.
- Recht auf Erhalt von Erträgen – Jeder Anteilinhaber hat (ggf.) Anspruch auf einen proportionalen Anteil der Erträge des Teilfonds, in den der Anteilinhaber investiert hat. Je nach Art der vom Anteilinhaber gehaltenen Anteile können diese Erträge gemäß den Bestimmungen des Verkaufsprospekts entweder auf den Nettoinventarwert der Anteile des Anteilinhabers angerechnet oder als Dividendenzahlung an den Anteilinhaber ausgeschüttet werden.
- Recht auf Erhalt von Informationen – Jeder Anteilinhaber hat (ggf.) Anspruch auf einen proportionalen Anteil der Erträge des Teilfonds, in den der Anteilinhaber investiert hat. Je nach Art der vom Anteilinhaber gehaltenen Anteile können diese Erträge gemäß den Bestimmungen des Verkaufsprospekts entweder auf den Nettoinventarwert der Anteile des Anteilinhabers angerechnet oder als Dividendenzahlung an den Anteilinhaber ausgeschüttet werden.
- Recht auf Erhalt von Informationen – Jeder Anteilinhaber hat das Recht, bestimmte Informationen über die SICAV und den (die) Teilfonds zu erhalten, in den (die) der Anteilinhaber investiert hat. Diese Informationen umfassen die Berichterstattung für Anteilinhaber der SICAV. Zusätzliche Informationen können auf Anfrage erhältlich sein. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Verkaufsprospekt enthalten.
- Recht auf Teilnahme und Abstimmung bei Hauptversammlungen – Jeder Anteilinhaber hat das Recht, über Hauptversammlungen (ggf.) der betreffenden SICAV und Versammlungen der Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds, in den der Anteilinhaber investiert hat, benachrichtigt zu werden, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten daran teilzunehmen und dort abzustimmen.
- Recht auf direkte Rücknahme von Anteilen – Jeder Anteilinhaber hat das Recht, von der jeweiligen SICAV die Rücknahme seiner Anteile an einem Bewertungstag und zu ihrem Nettoinventarwert zu verlangen, vorbehaltlich der im Verkaufsprospekt festgelegten Bedingungen des Rücknahmeverfahrens.
- Recht auf Datenschutz – Vorbehaltlich geltender Gesetze haben Anleger möglicherweise Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Dies schließt ein Recht auf Zugang zu und Berichtigung von ihren personenbezogenen Daten und unter bestimmten Umständen ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein. Die Datenschutzrichtlinie steht unter http://www.jpmorgan.com/emea-privacy-policy zur Verfügung.
- Recht auf Beschwerde – Jeder Anteilinhaber, der mit seiner Erfahrung als Anleger der betreffenden SICAV nicht zufrieden ist, sollte sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden.
Diese Zusammenfassung der wichtigsten Rechte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anteilinhaber sollten den Verkaufsprospekt vollständig durchlesen und ihre professionellen Berater konsultieren, um ihre Rechte besser zu verstehen.