Zusammenfassung der Anlegerrechte
JPMorgan ETFs (Ireland) ICAV
Dieses Dokument soll Ihre wichtigsten Rechte als Anteilinhaber des JPMorgan ETFs (Ireland) ICAV (das „ICAV“) im Sinne der Verordnung über den grenzüberschreitenden Vertrieb der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2019/1156) zusammenfassen. Es soll keine vollständige Auflistung sämtlicher Rechte darstellen, die Anteilinhaber möglicherweise in Bezug auf das ICAV besitzen und sollte nicht als solche betrachtet werden.
In dieser Zusammenfassung verwendete und nicht anderweitig definierte Begriffe haben die ihnen im Verkaufsprospekt zugewiesene Bedeutung. Weitere Einzelheiten zur Funktionsweise des ICAV entnehmen Sie bitte dem ICAV-Verkaufsprospekt.
- Recht zur Beteiligung an den Anlagen des ICAV – Die Anteile berechtigen die Inhaber, proportional an den Gewinnen und Verlusten des jeweiligen Teilfonds zu partizipieren, auf den sich die Anteile beziehen, vorbehaltlich etwaiger Unterschiede zwischen den Bedingungen / Merkmalen der einzelnen Anteilklassen. Alle Einzelheiten zu den Anlagezielen und -richtlinien jedes Teilfonds sowie den Merkmalen der Anteilklassen sind im jeweiligen Verkaufsprospekt aufgeführt.
- Recht auf Erhalt von Erträgen – Jeder Anteilinhaber hat (ggf.) Anspruch auf einen proportionalen Anteil der Erträge des Teilfonds, in den der Anteilinhaber investiert hat. Je nach Art der vom Anteilinhaber gehaltenen Anteile können diese Erträge gemäß den Bestimmungen des Verkaufsprospekts entweder auf den Nettoinventarwert der Anteile des Anteilinhabers angerechnet oder als Dividendenzahlung an den Anteilinhaber ausgeschüttet werden.
- Recht auf Erhalt von Informationen – Jeder Anteilinhaber hat das Recht, bestimmte Informationen über das ICAV und den (die) Teilfonds zu erhalten, in den (die) der Anteilinhaber investiert hat. Diese Informationen umfassen die Jahres- und Halbjahresberichte des ICAV. Zusätzliche Informationen können auf Anfrage erhältlich sein. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Verkaufsprospekt enthalten.
- Recht auf Teilnahme und Abstimmung bei Hauptversammlungen –Jeder Anteilinhaber hat das Recht, über Hauptversammlungen (ggf.) des betreffenden ICAV und Versammlungen der Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds, in den der Anteilinhaber investiert hat, benachrichtigt zu werden, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten daran teilzunehmen und dort abzustimmen.
- Recht auf direkte Rücknahme von Anteilen – Jeder Anteilinhaber hat das Recht, die Rücknahme seiner Anteile an einem Bewertungstag und zu ihrem Nettoinventarwert vom ICAV zu verlangen, vorbehaltlich der im Verkaufsprospekt festgelegten Bedingungen des Rücknahmeverfahrens.
- Recht auf Datenschutz – Vorbehaltlich geltender Gesetze haben Anleger möglicherweise Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Dies schließt ein Recht auf Zugang zu und Berichtigung von ihren personenbezogenen Daten und unter bestimmten Umständen ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein. Die Datenschutzrichtlinie steht unter http://www.jpmorgan.com/emea-privacy-policy. zur Verfügung.
- Recht auf Beschwerde –Jeder Anteilinhaber, der mit seiner Erfahrung als Anleger des ICAV nicht zufrieden ist, hat das Recht, gemäß den geltenden Richtlinien des Beschwerdeverfahrens eine Beschwerde gegenüber dem ICAV einzureichen. Darüber hinaus können Anteilinhaber berechtigt sein, eine Beschwerde beim irischen Financial Services and Pensions Ombudsman vorzubringen.
Diese Zusammenfassung der wichtigsten Rechte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anteilinhaber sollten den Verkaufsprospekt vollständig durchlesen und ihre professionellen Berater konsultieren, um ihre Rechte besser zu verstehen.